Entlassungen am Obersten Gerichtshof
Fijáte 193 vom 8. Sept. 1999, Artikel 10, Seite 5
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Entlassungen am Obersten Gerichtshof
Guatemala, 6. September. Diese Woche hat der Oberste Gerichtshof die Entlassung von mehr als 500 Angestellten des Justizwesens bekanntgegeben. Damit wird einem Entscheid des Arbeitsgerichts entsprochen, welches einen im Jahre 1996 im Justizwesen durchgeführten, landesweiten Streik, als illegal erklärte. Vom 19. März bis zum 21. April 1996 streikten hunderte von ArbeiterInnen des Justizwesens und forderten höhere Löhne. Dadurch wurde während einem Monat das Justizwesen im ganzen Land lahmgelegt. Der Oberste Gerichtshof eröffnete in der Folge den Prozess gegen die Streikenden. Am 13. Mai dieses Jahres verurteilte das Arbeitsgericht den Streik ein erstes Mal als illegal. Dem folgten Einsprachen der Angestellten, zuerst vor dem Arbeitsgericht und später vor dem Verfassungsgericht. Dieses bestätigte jedoch am 7. Juli den Entscheid des Arbeitsgerichts, womit den Entlassungen grünes Licht gegeben war. Der Richter Carlos Roberto Enríquez Cojulún, welcher die Entlassungen aussprach, gab bekannt, der Oberste Gerichtshof hätte eine genaue Liste derjenigen Angestellten, welche am Streik teilgenommen hatten. Es ginge darum, den Angestellten "ein Zeichen zu setzen". Bisher haben mehr als 50 Angestellte in der Hauptstadt und im Landesinnern die Kündigung erhalten, unter ihnen der Sekretär der Gewerkschaft der ArbeitnehmerInnen des Justizwesens (STOJ). Mitglieder der Gewerkschaft STOJ bezeichnen die Entlassungen als ungerechtfertigt und als eine parteipolitische Massnahme seitens der Richter. Sie haben ein Meeting im Gebäude des Gerichts einberufen und ihre Mitglieder zur Generalversammlung für den 7. September eingeladen, wo über weitere Aktionen diskutiert werden soll. Als eine mögliche Massnahmen ziehen sie Massenkündigungen in Betracht. Nach oben |
In einem Pressekommuniqué verteidigte der Oberste Gerichtshof sein Handeln. Der Entscheid beruhe auf drei Punkten: a) hätte der Streik der Arbeitenden der Bevölkerung den Zugang zu den Gerichten verunmöglicht. b) komme der Schaden, der die guatemaltekische Justiz durch den Streik zu verzeichnen habe, einem Anschlag auf den Rechtsstaat gleich. Und c) hätten die Streikenden ihre persönlichen Interessen über die Volksinteressen gestellt. |
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