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Entlassungen am Obersten Gerichtshof

Fijáte 193 vom 8. Sept. 1999, Artikel 10, Seite 5

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Entlassungen am Obersten Gerichtshof

In einem Pressekommuniqué verteidigte der Oberste Gerichtshof sein Handeln. Der Entscheid beruhe auf drei Punkten: a) hätte der Streik der Arbeitenden der Bevölkerung den Zugang zu den Gerichten verunmöglicht. b) komme der Schaden, der die guatemaltekische Justiz durch den Streik zu verzeichnen habe, einem Anschlag auf den Rechtsstaat gleich. Und c) hätten die Streikenden ihre persönlichen Interessen über die Volksinteressen gestellt.


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