2´000 Mädchen in 280 Bordellen
Fijáte 431 vom 25. März 2009, Artikel 4, Seite 4
Original-PDF 431 --- Voriges Fijáte --- Artikel Nr. 1 - 2 - 3 - 4 - 5 - 6 - 7 --- Nächstes Fijáte
2´000 Mädchen in 280 Bordellen
Guatemala, 20. März. Mitte Februar verabschiedet, Ende letzter Woche in der Regierungsgazette veröffentlich, wird in vierzehn Tagen nun das Gesetz gegen sexuelle Gewalt, Ausbeutung Menschenhandel in Kraft treten. Damit werden endlich die Produktion und Verbreitung von Kinderpornographie, die sexuelle Ausbeutung von Kindern, die Förderung von Prostitution und eben der Menschenhandel als Delikte in das Strafgesetzbuch aufgenommen. Doch, so betont auch die Abgeordnete Zury Ríos - Tochter von Efraín Ríos Montt: "Nun müssen die Gerichte ihren Willen zeigen, dieses Gesetz auch anzuwenden, um der Straflosigkeit ein Ende zu setzen. Das Land darf nicht länger ein Paradies dafür sein, diese Verbrechen zu begehen, ohne bestraft zu werden." Gemäss der neuen Regelung wurde die Definition der Vergewaltigung erweitert und umfasst jetzt auch sexuelle Übergriffe gegen Mädchen und Jungen unter 14 Jahren, auch wenn keine Gewalt angewendet wird. Das Strafmass für die genannten Taten liegen zwischen 8 und 18 Jahren Haft und werden verschärft, wenn sie gegen kranke Personen, Personen mit Behinderung, SeniorInnen, und schwangere Frauen verübt werden, oder wenn während der Vergewaltigung Geschlechts- oder andere Krankheiten übertragen werden. Der Menschenhandel wird zukünftig bestraft mit einer Haftstrafe und zum einen der Zahlung eines Bussgeldes von bis zu 500´000 Quetzales (ca. US-$ 65´000) sowie der Verpflichtung der Entschädigung an das/ die Opfer. Im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen in diesen Verbrechensfällen kann auf die Mechanismen des Gesetzes gegen das Organisierte Verbrechen zurückgegriffen werden und Telefongespräche abgehört und verdeckte Operationen durchgeführt werden. Das Finanzministerium muss 5 Mio. Quetzales dem neu geschaffenen Sekretariat gegen sexuelle Gewalt, Ausbeutung und Menschenhandel überweisen, von denen ein Entschädigungsfonds für die Opfer eingerichtet werden soll. Auch der Schutz von ZeugInnen ist in dem Gesetz beinhaltet. Laut Angaben des Kinderfonds der Vereinten Nationen (UNICEF) steht der Menschenhandel nach dem Drogen- und dem Waffenhandel an dritter Stelle der Aktivitäten, die dem organisierten Verbrechen die meisten Einnahmen verschaffen. In Guatemala, so Schätzungen, werden rund 15´000 Minderjährige sexuell ausgebeutet. Laut Angaben verschiedener Organisationen, die zum Thema arbeiten, werden allein in der Hauptstadt mindestens 2´000 Mädchen in mindestens 280 Bordellen, Bars und Massagesalons prostituiert, etwa die Hälfte der Mädchen stammt aus Guatemala, die andere aus dem übrigen Zentralamerika. Die geographische Lage als Durchgangsland und die bislang fehlende Gesetzgebung machten Guatemala besonders attraktiv für diejenigen, die die in vielerlei Hinsicht prekäre Situation der jungen Menschen ausnutzen. Nach oben |
Eine Studie mit dem Titel "Menschenhandel in Guatemala" von der Vereinigung für Ganzheitliche Gesundheit (ASI), die dieser Tage veröffentlicht wurde fand heraus, dass etwa 16% der Frauen in Guatemala, die sich prostituieren, dieses im Alter zwischen 12 und 17 Jahren beginnen und meistens von BordellbesitzerInnen und unter Drohungen zur Sex-Arbeit gezwungen oder aber von Familienangehörigen oder Bekannten verkauft oder unter falschen Versprechen in die Prostitution gelockt werden. |
Original-PDF 431 --- Voriges Fijáte --- Artikel Nr. 1 - 2 - 3 - 4 - 5 - 6 - 7 --- Nächstes Fijáte