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Machen Gewaltverbrechen Minderjährige zu Erwachsenen?

Fijáte 431 vom 25. März 2009, Artikel 5, Seite 4

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Machen Gewaltverbrechen Minderjährige zu Erwachsenen?

Die Fraktionschefin der Patriotischen Partei (PP), VGRoxana BaldettiNF, hat noch eine krassere Idee: Sie verkündete, dass ihre Partei bereits 2005 einen Gesetzesvorschlag eingereicht habe, der die Bestrafung von Minderjährigen ab einem Alter von 15 Jahren zum Gegenstand habe. Dem Vorschlag nach sei es nicht nötig, gleich die Verfassung zu ändern. Stattdessen müsse bloss das Bürgerliche Gesetzbuch reformiert werde, denn darin würde die Volljährigkeit definiert. Die patriotische Idee besteht nun darin, für bislang Minderjährige, die ab einem Alter von 15 Jahren ein Verbrechen begehen, die Volljährigkeit und somit die volle Straffälligkeit auf eben 15 Jahre herabzusetzen.

Baldettis Parteikollege Córdoba betrachtet das Problem derweil als ganzheitliches Thema, das vielmehr als Aufgabe der Wiedereingliederung betrachtet werden müsse.

Nichtsdestotrotz schlachten die Kommentaristen die Daten der Justiz aus, denen zufolge die Justizprozesse gegen Minderjährige, die in Morde verwickelt sind, von 2007 auf 2008 um 153% gestiegen seien. In anderen Schwerstverbrechen wie Totschlag, Vergewaltigung, Drohung, schwerer Raub und Erpressung, sind die Fälle, in denen Jugendliche als Täter vor Gericht erscheinen, ebenfalls, jedoch in geringerem Masse angestiegen. So betitelt Carlos Ajanel seinen Beitrag in der Tageszeitung VGSiglo XXINF mit "Mörderkinder". Er ist der Ansicht, dass "die nationale Wirklichkeit [es] verbietet (…), das aktuelle Strafmass beizubehalten: höchstens 2 Jahre für Mörder, Totschläger, Geiselnehmer, Vergewaltiger, etc. die zwischen 13 und 15 Jahren weniger einem Tag alt sind, 6 Jahre Gefängnis höchstens für die, die zwischen 15 und 18 Jahre weniger einem Tag alt sind. Die Strafe muss die Eltern, Familienangehörige oder Kriminellen erreichen, die die Heranwachsenden in diese Art von Aktionen involvieren."


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