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Indigene Völkerrechte

Fijáte 394 vom 26. Sept. 2007, Artikel 7, Seite 5

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Indigene Völkerrechte

Mit der Deklaration wird auch ein signifikantes Konzept übernommen, nämlich das des "Volkes" anstelle der "ethnischen Gruppe" und "Gemeinde" ("comunidad"). Martín Sacalxot, Leiter der Abteilung für Indigene Völker des guatemaltekischen Menschenrechtsprokurats (VGPDHNF) erläutert wie folgt: "In einem Volk zu leben bedeutet, an einem Ort zu sein, wo es Bräuche gibt, ein System des Lebens und der eigenen Organisation, diese Merkmale werden mit den anderen beiden Begriffen nicht anerkannt".

Der Anthropologe, Politanalyst und Maya Poqomchi Kajkoj (Máximo) Ba Tiul dagegen macht in seiner Analyse darauf aufmerksam, dass die Deklaration zwar den indigenen Völkern durchaus bedeutsame Rechte zugesteht, wie die freie Selbstbestimmung, Autonomie und Selbstregierung oder die Beteiligung an für sie relevanten Staatsentscheidungen mittels selbst- und nicht wie bislang häufig vom Staat gewählter VertreterInnen. Doch von Beginn an enthalte der Text Mehrdeutigkeiten, die je nach Interpretation und nicht unbedingt zum Vorteil der indigenen Völker ausgelegt werden könnten. Denn selbst die Deklaration unterstreiche die Souveränität der Staaten, die nicht verletzt werden dürfe und deren Interessen vorgingen. Und damit ist es mit der Selbstbestimmung der indigenen Völker schon wieder vorbei.


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