UN geben grünes Licht für CICIACS
Fijáte 373 vom 29. November 2006, Artikel 5, Seite 5
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UN geben grünes Licht für CICIACS
Guatemala, 22. Nov. Nach Monaten des Wartens wurde die Regierung dieser Tage offiziell informiert, dass die Vereinten Nationen den zuletzt eingereichten Vorschlag zur Gründung der seit langem geplanten Untersuchungskommission Illegaler Körperschaften und Klandestiner Sicherheitsapparate (CICIACS) billigt. (siehe ¡Fijáte! 361) Damit ist ein wesentlicher Schritt im Prozess um die CICIACS gemacht, dessen erste Version im Februar 2004 vom Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden war. Es waren vor allem Vizepräsident Eduardo Stein und der Präsidiale Menschenrechtskommissionär Frank LaRue, die sowohl in Guatemala als auch in New York die entsprechenden Verhandlungen vorantrieben. So war letzterer noch Ende Oktober in den USA, um die Revision des Dokumentes zu beantragen. Dessen Endversion soll laut LaRue in den nächsten Tagen zurück nach Guatemala geschickt werden, begleitet von einem Terminvorschlag für die Unterzeichnung des Vertrags. Diese erhofft LaRue noch für Dezember. Mit dem Abkommen wären die Vereinten Nationen endlich befugt, eine Delegation mit diplomatischer Immunität ins Land zu entsenden, die sich der Ermittlung von emblematischen Fällen von Verbrechen gegen MenschenrechtsaktivistInnen und der Art, in der das organisierte Verbrechen operiert, annehmen soll. Die UN-Instanz fungiert also als Unterstützung der Staatsanwaltschaft, darf aber ausschliesslich als Nebenklägerin agieren, hat also keine eigene Prozessbefugnis. Nach oben |
Zuguterletzt bedarf es "lediglich" der Ratifizierung durch das Parlament, LaRue kündigte bereits an, dass mit Vize Stein an der Spitze ab Anfang 2007 die Lobbyarbeit bei den politischen Parteien aufgenommen werden soll. Der Stein im Schuh der Billigung war das Thema der Immunität der CICIACS-MitarbeiterInnen gewesen. Die UN beharrten nämlich sinnvollerweise darauf, dass das guatemaltekische Personal diesbezüglich das gleiche Privileg wie die internationalen ErmittlerInnen geniessen sollten, was die lokalen Gesetze jedoch nicht zulassen. Schlieslich wurde der Absatz aber wohl doch gerettet, nachdem sich die Exekutive dazu verpflichtet hat, den guatemaltekischen CICIACS-Leuten die entsprechende Sicherheit zu garantieren. Wie sie dies zu tun gedenkt, wurde bislang nicht öffentlich erklärt. Sowohl die Kongressmitglieder als auch die das CICIACS-Projekt ursprünglich anstossenden Menschenrechtsorganisationen halten sich mit Meinungsäusserungen zurück, ist die endgültige Fassung des Vorschlags doch, wie von ihnen häufig diskutiert, hinter verschlossenen Türen verhandelt worden und ihnen bis heute nicht präsentiert worden. |
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