Ehepflicht
Fijáte 336 vom 8. Juni 2005, Artikel 5, Seite 4
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Ehepflicht
Guatemala, 30. Mai. Katholische Priester, evangelische PastorInnen und StandesbeamtInnen trauten am letzten Sonntag im Mai rund 320 Personen in Ipala, Departement Chiquimula. Die einen schlossen den Bund der Ehe wohl aus Liebe, die anderen einten ihre Leben in der Hoffnung auf ein eigenes Zuhause. Roel Pérez, Bürgermeister des Munizips, erläuterte, dass die Paare unter ihnen Heranwachsende, die gerade einmal 18 Jahre alt geworden sind bis zu SeniorInnen von 70 Jahren sich das Ja-Wort vor dem Altar gaben, ,,denn verheiratet zu sein ist unabdingbare Voraussetzung", um sich für ein staatliches Wohnungsprogramm zu bewerben. Der Guatemaltekische Fond für Wohnungsbau der Regierung (FOGUAVI), eine Institution, die Kernfamilien Kredit für den Erwerb einer Wohnung gewährt, ist die konditionierende Stelle. Der Wohnungsfond wird finanziert von der internationalen Nicht-Regierungsorganisation Miramundo, die Koordination liegt in den Händen von dieser und dem Fond. ,,Es ist FOGUAVI, der die Ehebedingung stellt und wir müssen das respektieren", so Herbert Miranda, Direktor von Miramundo. Nach oben |
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