Cumaraswamy besucht erneut Guatemala
Fijáte 236 vom 30. Mai 2001, Artikel 2, Seite 3
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Cumaraswamy besucht erneut Guatemala
Guatemala, 17. Mai. Der UNO-Sonderbeauftragte für die Unabhängigkeit von Justizwesen und AnwältInnen, Param Cumaraswamy, insistierte bei der guatemaltekischen Regierung, die Empfehlungen des Berichtes, den er anlässlich seines Besuches vom August 1999 verfasst hatte, einzuhalten, und ihren Willen zu demonstrieren, etwas gegen die Straffreiheit zu unternehmen. Cumaraswamy weilte vom 9. bis 12. Mai zu einem Folgebesuch in Guatemala, wo er sich erneut mit VertreterInnen der Regierung, der Nichtregierungsorganisationen und Angehörigen des Justizwesens traf. Eine erste Zwischenbilanz zog der UNO-Sonderbeauftragte anlässlich einer Pressekonferenz: "Ich konnte bei meinem diesjährigen Besuch feststellen, dass einige meiner Empfehlungen ernst genommen und umgesetzt werden, die meisten jedoch nicht", erklärte Cumaraswamy. Als positiv bezeichnete er folgende vom Staat umgesetze Massnahmen: Anfangs des Jahres 2000 wurde von der Regierung die Nationale Kommission zur Begleitung und Unterstützung der Stärkung des Justizwesens gebildet. Eine ihrer Aufgaben ist, die Umsetzung der Empfehlungen Cumaraswamy's zu überwachen. Es wurde eine Kommission gebildet zur Ausarbeitung eines Gesetzes über die juristische Ausbildung. Im Februar 2001 wurde ein spezieller Staatsanwalt dazu bestimmt, die Fälle von Drohungen gegen AnwältInnen und RichterInnen zu untersuchen. Den bedrohten RichterInnen wurde Schutz gewährleistet. Die RichterInnen haben heute bessere Kenntnisse über die Anwendung der Menschenrechte und die von Guatemala unterzeichneten internationalen Menschenrechtsabkommen. Zu den negativen Aspekten, die Cumaraswamy aufzählte, gehören: Die Zunahme von Drohungen gegen RichterInnen und AnwältInnen innerhalb der letzten fünfzehn Monate. Zwischen Oktober 2000 und Februar wurden sieben AnwältInnen ermordet. Den Lynchmord an Alvaro Hugo Martínez Pérez, Richter von Senahú, der am 13. März von einer aufgebrachten Menschenmenge umgebracht wurde, bezeichnte Cumaraswamy als direkten Angriffes auf den guatemaltekischen Rechtsstaat. Nach oben |
Alle Personen, unabhängig ihrer Herkunft und unabhängig davon, welchen Deliktes sie angeklagt sind, haben Anrecht auf einen rechtmässig geführten Prozess, vor einem unabhängigen und unparteilichen Gericht. Die Unabhängigkeit der RichterInnen ist ein Recht, das alle GuatemaltekInnen interessieren sollte und dessen Einhaltung besondere Aufmerksamkeit gebührt. Die Straffreiheit geht weiter, ohne dass ihr etwas entgegengesetzt wird. Der Eindruck ist verbreitet, dass die Regierung kein politisches Interesse hat, dieses Problem anzugehen. Es kann nicht angehen, dass die Regierung das Problem der Straffreiheit einfach an die Gerichte weiterdelegiert. Die Regierung muss öffentlich zeigen, dass sie mit diesem soziale Problem beschäftigt ist, ansonsten verliert sie ihre Glaubwürdigkeit, führte der UNO Sonderbeobachter Param Cumaraswamy aus. Auf die Frage aus dem Publikum, ob es Sanktionen gegen die guatemaltekische Regierung geben könne, wenn die von Cumaraswamy abgegebenen Empfehlungen nicht eingehalten werden, erklärte dieser, seine Aufgabe sei es nur, die Regierung zur Einführung und Umsetzung dieser Empfehlungen anzuhalten. Die Verhängung von Sanktionen liege nicht in seiner Gewalt. |
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