Durchscheinende Transparenz bei der Wahl der Richter des Obersten Gerichtshofs (CSJ)
Fijáte 445 vom 7. Oktober 2009, Artikel 2, Seite 3
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Durchscheinende Transparenz bei der Wahl der Richter des Obersten Gerichtshofs (CSJ)
Guatemala, 29.Sept. Die wichtigsten Menschenrechtsorganisationen Guatemalas nennen es einen "Meilenstein in der Geschichte Guatemalas". Gemeint ist das Verfahren zur Wahl der 13 RichterInnen des Obersten Gerichtshofs (CSJ) durch den Kongress und die vorherige Auswahl aus mehreren Hundert KandidatInnen durch die Auswahlkommissionen des CSJ. Ein transparentes und öffentliches Verfahren auf der Basis des neuen "Gesetzes über Auswahlkommissionen" (Dekret 19-2009) soll dafür sorgen, dass nur jene JuristInnen diese wichtigen Aufgaben wahrnehmen, die unabhängig, professionell und moralisch einwandfrei sind. Unterstützung erhielt dieses Anliegen durch eine Verfügung des Dennoch haben sich die Kommissionen zur Vorauswahl für die 26 JuristInnen, die dem Kongress vorgeschlagen wurden, nicht immer an diesen Beschluss der 1. Zivilen Kammer des Verfassungsgerichts gehalten. Estuardo Gálvez, Vorsitzender der Kommission des CSJ und Rektor der In der Tat haben sich die Mitglieder der Kommission den ganzen Sonntag bis Montag in der Früh abgemüht, die 26 Namen auszuwählen. Übrigens wurden keine/r der drei RichterInnen des aktuellen Gerichtshofs, die sich ebenfalls bewarben, in die engere Wahl aufgenommen.
Nachdem in diesem Vorauswahl-Verfahren die Transparenz noch nicht optimal war, forderten am 24. September die wichtigsten guatemaltekischen Menschenrechtsorganisationen in einer gemeinsam Erklärung vom Kongress, dass dieser gewährleisten müsse, dass die Befragungen der verbliebenen JuristInnen öffentlich stattfinden müssten. Sie legten zudem einen aus 20 Punkten bestehenden Fragebogen vor, anhand dessen die moralische Integrität, Professionalität und Unabhängigkeit der JuristInnen von den Kongressmitgliedern überprüft werden solle. Nach oben |
Die Internationale Kommission gegen die
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