Durchscheinende Transparenz bei der Wahl der Richter des Obersten Gerichtshofs (CSJ)
Fijáte 445 vom 7. Oktober 2009, Artikel 2, Seite 3
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Durchscheinende Transparenz bei der Wahl der Richter des Obersten Gerichtshofs (CSJ)
Guatemala, 29.Sept. Die wichtigsten Menschenrechtsorganisationen Guatemalas nennen es einen "Meilenstein in der Geschichte Guatemalas". Gemeint ist das Verfahren zur Wahl der 13 RichterInnen des Obersten Gerichtshofs (CSJ) durch den Kongress und die vorherige Auswahl aus mehreren Hundert KandidatInnen durch die Auswahlkommissionen des CSJ. Ein transparentes und öffentliches Verfahren auf der Basis des neuen "Gesetzes über Auswahlkommissionen" (Dekret 19-2009) soll dafür sorgen, dass nur jene JuristInnen diese wichtigen Aufgaben wahrnehmen, die unabhängig, professionell und moralisch einwandfrei sind. Unterstützung erhielt dieses Anliegen durch eine Verfügung des Verfassungsgerichts (CC), das bereits im ersten Auswahlverfahren, das am Wochenende vom 19. bis 21. September stattfand, öffentliche Sitzungen anmahnte. Dennoch haben sich die Kommissionen zur Vorauswahl für die 26 JuristInnen, die dem Kongress vorgeschlagen wurden, nicht immer an diesen Beschluss der 1. Zivilen Kammer des Verfassungsgerichts gehalten. Estuardo Gálvez, Vorsitzender der Kommission des CSJ und Rektor der Universität San Carlos (USAC), erklärte nach Verkündigung der 26 vorausgewählten KandidatInnen, dass die erstmalige Anwendung des Gesetzes zufriedenstellend verlaufen sei, obwohl es durchaus etwas zu verbessern gäbe. Er verneinte, dass es vorgängige Absprachen über die KandidatInnen gegeben habe. Hätte es solche gegeben, dann hätte die Auswahl nicht so lange gedauert. In der Tat haben sich die Mitglieder der Kommission den ganzen Sonntag bis Montag in der Früh abgemüht, die 26 Namen auszuwählen. Übrigens wurden keine/r der drei RichterInnen des aktuellen Gerichtshofs, die sich ebenfalls bewarben, in die engere Wahl aufgenommen. Helen Mack, Direktorin der Stiftung Myrna Mack und der Bewegung Pro Justicia, sagte, dass keinE KandidatIn, gegen die starke Bedenken formuliert worden seien, unter den verbliebenen AspirantInnen sei. Nachdem in diesem Vorauswahl-Verfahren die Transparenz noch nicht optimal war, forderten am 24. September die wichtigsten guatemaltekischen Menschenrechtsorganisationen in einer gemeinsam Erklärung vom Kongress, dass dieser gewährleisten müsse, dass die Befragungen der verbliebenen JuristInnen öffentlich stattfinden müssten. Sie legten zudem einen aus 20 Punkten bestehenden Fragebogen vor, anhand dessen die moralische Integrität, Professionalität und Unabhängigkeit der JuristInnen von den Kongressmitgliedern überprüft werden solle. Nach oben |
Die Internationale Kommission gegen die Straflosigkeit in Guatemala (CICIG) hat sich die 26 KandidatInnen schon genauer angeschaut und am 29. September in einem dringenden Appell den Kongress aufgefordert, acht Personen aus der Liste zu streichen. Carlos Castresana, Leiter von CICIG erklärte, dass die in der Erklärung namentlich genannten Personen entweder fragwürdige Urteile in gesellschaftlich relevanten Gerichtsverfahren gefällt hätten oder es schwebende Verfahren gegen sie gäbe bzw. sie in Aktivitäten verwickelt gewesen seien, die einen grossen Schaden angerichtet hätten oder sie in der Gefahr stünden, ihre Unabhängigkeit durch persönliche wirtschaftliche und politische Interessen zu verlieren. Daher seien sie "nicht geeignet für die Aufgabe eines Richters am Obersten Gerichtshof". |
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