Gesetz gegen die Demonstrationsfreiheit
Fijáte 333 vom 27. April 2005, Artikel 2, Seite 3
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Gesetz gegen die Demonstrationsfreiheit
Guatemala, 18. April. Die Regierungspartei GANA will dem Kongress einen Gesetzesentwurf vorlegen, mit dem Strassenblockaden, Besetzungen öffentlicher Gebäude, wie z. B. des Flughafens, mit Gefängnisstrafen von bis zu vier Jahren belangt werden können. Ebenso sollen mit dem neuen Gesetz die OrganisatorInnen oder TeilnehmerInnen von Demonstrationen strafrechtlich verfolgt werden können. Die Gesetzesänderung wäre eine Reform des bestehenden Artikels 397 des Strafgesetzes über ,,unbewilligte Demonstrationen, durch welche das Recht auf Bewegungsfreiheit Dritter in Mitleidenschaft gezogen wird". GewerkschafterInnen, welche die jüngsten Proteste gegen das Freihandelsabkommen TLC mit den Vereinigten Staaten mitorganisierten, bezeichneten diesen Vorschlag als nicht verwunderlich und als ein weiteres Beispiel dafür, dass die Regierung Berger nicht dialogbereit sei. Obwohl die VertreterInnen der Volksorganisationen daran zweifeln, dass die GANA mit diesem Gesetzesvorschlag durchkommt und die beiden Parteien Republikanische Front Guatemala (FRG) und Nationale Einheit der Hoffnung (UNE) der Meinung sind, es sei im Moment nicht angebracht, über dieses Thema zu sprechen, wäre die linke Allianz Neue Nation (ANN) bereit, die Initiative zu unterstützen. Vorausgesetzt, das eigentliche Demonstrationsrecht werde damit nicht verletzt. Regierungsminister Carlos Vielmann gab zu, dass es im Gesetzesvorschlag noch ein paar Verfassungswidrigkeiten gäbe, doch befürwortete er die Idee, da dadurch ,,die Einschränkung der Bewegungsfreiheit vieler durch einige wenige verhindert werden könne". Ebenfalls mit dem Argument der Verletzung der Verfassung sprach sich das guatemaltekische Menschenrechtsprokurat gegen den Gesetzesvorschlag aus. Nach oben |
In der Verfassung sei nämlich das ,,Recht auf friedliche, gewaltfreie Zusammenkünfte" garantiert und ebenso das ,,Recht aller Menschen, sich im Land frei zu bewegen". Somit stehen sich zwei Grundrechte gegenüber, eine Problematik, für welche das existierende Strafgesetz bereits Massnahmen vorsieht. So haben verschiedene Anführer der Ex-Zivilpatrouillen (PAC) juristische Prozesse am Hals wegen der massiven Strassensperren, die sie anlässlich ihrer Proteste der letzten zwei Jahre durchführten. Es braucht also kein neues Gesetz, sondern vielmehr die korrekte Auslegung und Anwendung der Verfassung und der bestehenden Gesetze. Verschiedene Analysten befürchten mit der Einführung eines solchen Gesetzes eine Rückkehr in Zeiten, wo Personen wegen ihrer Ideologie und ihrer sozialen Forderungen verfolgt wurden. In einer Kolumne in der Tageszeitung Siglo XXI kritisiert Claudia Virginia Samayoa, dass die Regierung, statt die herrschende Unregierbarkeit in den Griff zu bekommen, nur Symptome bekämpft. Und eines dieser Symptome seien sicher die Manifestationen und Demonstrationen, mittels derer sich die Bevölkerung gegen Armut, Ungleichheit und Ausschluss wehrt. "Die Bevölkerung, die keine Kommunikationskanäle haben, keine Parteien, die wirklich ihre Interessen vertreten würden und kein Justizwesen, das ihre Interessen vertritt, haben als einziges Mittel, ihren Unmut auszudrücken, das ihnen zustehende Recht auf Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit", schreibt Samayoa. Sie warnt weiter davor, zu glauben, es gehe bei diesem Gesetz darum, Strassenblokkaden zu verhindern. ,,In Wahrheit geht es um etwas anderes: Die aufkommenden sozialen Proteste unter Kontrolle zu halten, welche als Reaktion auf die Regierungspolitik wieder dabei sind aufzuflammen". |
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