Fall Myrna Mack: Gericht annulliert Teil des Prozesses
Fijáte 237 vom 13. Juni 2001, Artikel 7, Seite 5
Original-PDF 237 --- Voriges Fijáte --- Artikel Nr. 1 - 2 - 3 - 4 - 5 - 6 - 7 - 8 - 9 - 10 - 11 --- Nächstes Fijáte
Fall Myrna Mack: Gericht annulliert Teil des Prozesses
Guatemala, 31. Mai. Während sich die beiden Parteien auf die Schlussverhandlung im Prozess gegen die Angeklagten im Mordfall Myrna Mack vorbereiten (siehe ¡fijáte! 235), annulliert das Schiedsgericht einen Teil des Prozesses und wies den Fall an die Zweite Kammer des Strafgerichts zurück. In der Resolution heisst es, es sei ein 'gravierender Fehler' passiert, nämlich sei übersehen worden, Lucrécia Hernández, die Tochter der 1990 ermordeten Anthropologin, in den Prozess einzubeziehen. Die Präsidentin des Gerichts, Morelia Ríos Arana, erklärte, die Resolution sei von Amtes wegen erlassen worden, keine der beiden Parteien habe sie verlangt. Die RichterInnen seien auf diese Unterlassung aufmerksam geworden, als sie die Beweislage des Falles prüften. Wird die Resolution als gültig erklärt, bedeutet das die Annullierung aller Untersuchungen und Einvernahmen seit Mai 1999, inklusive der Resolution, die die geplante Schlussverhandlung ansetzte. Das Strafgericht müsse mit seinen Untersuchungen wieder beim damaligen Untersuchungsstand einsetzten. Die Klägerin und Schwester der Ermordeten, Die Sprecherin der Stiftung Myrna Mack, Carmen Aída Ibarra, erklärte, dass dieser Rückschlag zu einem äusserst schwierigen Zeitpunkt stattfinde. Seit Beginn der Verhandlung seien sie mit Hindernissen konfrontiert, deren einziges Ziel es sei, die |
Original-PDF 237 --- Voriges Fijáte --- Artikel Nr. 1 - 2 - 3 - 4 - 5 - 6 - 7 - 8 - 9 - 10 - 11 --- Nächstes Fijáte