Erfolg und Misserfolg im Fall Myrna Mack
Fijáte 235 vom 16. Mai 2001, Artikel 9, Seite 6
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Erfolg und Misserfolg im Fall Myrna Mack
Guatemala, 10. Mai. Eigentlich wurde die Hauptverhandlung gegen Juan Valencia Osorio, Juan Guillermo Oliva und Edgar Augusto Godoy bereits im Januar 1999 angeordnet. Doch die Verteidigung der drei der geistigen Urheberschaft des Mordes an Myrna Mack Angeklagten verzögerte den Verhandlungstermin mit diversen Rekursen. Nun wurden alle Rekurse bereinigt und der Hauptverhandlung vor einem Zivilgericht steht nichts mehr im Wege. Der Anwalt der Klägerin, Helen Mack, gab sich zuversichtlich und erklärte, er habe genügend Beweise gegen die drei Angeklagten in der Hand. Unter anderem sei ja die Verurteilung zu 25 Jahren Gefängnis des ausführenden Täters, Jesús Beteta Alvarez, Beweis genug. Ausserdem sei die Anklage im Besitz von Tonbandaufnahmen, auf denen Beteta Alvarez die Tat gesteht und sagt, er habe im Auftrag der drei nun vor Gericht stehenden Ex-Militärs gehandelt. Doch plötzlich hiess es, dass die fünf Tonband- und eine Videokassette, die als Beweismaterial hätten dienen sollen, 'verschwunden' sind. Bemerkt wurde das 'Verschwinden', als die Staatsanwaltschaft eine Liste der Beweismaterialien aufstellte. Die Staatsanwaltschaft fand heraus, dass die Kassetten im Januar 1999, als die Hauptverhandlung angeordnet wurde, gar nicht erst eingereicht wurden. Nach oben |
Ebenfalls in diesen Tagen wurde bekannt, dass Juan Valencia Osorio vom Appellationsgericht vom Verdacht freigesprochen wurde, in eine vom Präsidialen Generalstab (EMP) 1991 angeordnete breit angelegte Postüberwachung involviert gewesen zu sein. |
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