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Haftbefehle im Fall Dos Erres aufgehoben

Fijáte 234 vom 2. Mai 2001, Artikel 4, Seite 4

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Haftbefehle im Fall Dos Erres aufgehoben

Wir bestehen kategorisch darauf, dass im Nationalen Versöhnungs- und Amnestiegesetz festgelegt ist, dass es nur angewendet werden kann, wenn das betreffende Verbrechen "als Teil der Kriegshandlung zwischen den beiden Konfliktpartnern" stattgefunden hat, mit dem Ziel "politische Verbrechen zu verhindern oder zu verfolgen". Das Gesetz schliesst aber ganz klar Verbrechen aus, die gegen die Zivilbevölkerung begangen wurden, wie es im Massaker von Dos Erres der Fall war, wo Frauen, VGKinderNF und alte Leute umgebracht wurden.

Wir fordern die korrekte Anwendung des Nationalen Versöhnungs- und Amnestiegesetz und bestehen darauf, dass ein Massaker ein Verbrechen ist, das weder verjährt noch amnestiert werden kann."


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