Haftbefehle im Fall Dos Erres aufgehoben
Fijáte 234 vom 2. Mai 2001, Artikel 4, Seite 4
Original-PDF 234 --- Voriges Fijáte --- Artikel Nr. 1 - 2 - 3 - 4 - 5 - 6 - 7 - 8 - 9 --- Nächstes Fijáte
Haftbefehle im Fall Dos Erres aufgehoben
Guatemala, 23. April. Am vergangenen 4. April suspendierte das Verfassungsgericht die Haftbefehle gegen neunzehn am Massaker von Dos Erres beteiligte Militärs. Dieses Massaker fand zwischen dem 6. und 8. Dezember 1982 in der Gemeinde Dos Erres, im Departement Petén statt, mehr als 300 Personen wurden dabei umgebracht. Die Haftbefehle wurden aufgrund der Zeugenaussagen von zwei am Massaker beteiligen Mitgliedern der Spezialtruppe Kaibiles ausgestellt. Das Argument für die Annullierung der Haftbefehle lieferte der selbe Richter, der diese vor einem Jahr ausstellte, nämlich: Das Appellationsgericht habe nicht die Möglichkeit gehabt zu entscheiden, ob die verurteilten Militärs vom Nationalen Versöhnungs- und Amnestiegesetz profitieren und von ihrer Verantwortung freigesprochen werden können. Dieses Gesetz wurde Ende 1996, kurz vor der Unterzeichnung der Friedensverträge erlassen und die URNG wurde verschiedentlich dafür kritisiert, sich nicht vehementer dagegen gewehrt zu haben. In einer am 20. April veröffentlichten Erklärung sprach sich die Allianz gegen Straffreiheit, der rund 40 Menschenrechtsorganisationen angehören, gegen den Entscheid des Verfassungsgerichtes aus. Im folgenden einige Ausschnitte aus ihrer Erklärung: "Während den vergangenen sieben Jahren wurde ausreichend Material vorgelegt, um die Beteilung der verurteilten Militärs am Massaker von Dos Erres zu beweisen. Nachdem die Haftbefehle gegen neunzehn am Massaker beteiligte Militärs ausgesprochen wurden, unternahm die Gegenseite alles mögliche, um den Lauf der Justiz zu behindern, indem unzählige Rekurse bei den verschiedensten Gerichten eingereicht wurden. Dies, obwohl der Fall von der Interamerikanischen Menschenrechtskommission behandelt wurde und die guatemaltekische Regierung die Verantwortung des Staates bei diesem Verbrechen anerkannt hatte. Nach oben |
Wir bestehen kategorisch darauf, dass im Nationalen Versöhnungs- und Amnestiegesetz festgelegt ist, dass es nur angewendet werden kann, wenn das betreffende Verbrechen "als Teil der Kriegshandlung zwischen den beiden Konfliktpartnern" stattgefunden hat, mit dem Ziel "politische Verbrechen zu verhindern oder zu verfolgen". Das Gesetz schliesst aber ganz klar Verbrechen aus, die gegen die Zivilbevölkerung begangen wurden, wie es im Massaker von Dos Erres der Fall war, wo Frauen, Kinder und alte Leute umgebracht wurden. Wir fordern die korrekte Anwendung des Nationalen Versöhnungs- und Amnestiegesetz und bestehen darauf, dass ein Massaker ein Verbrechen ist, das weder verjährt noch amnestiert werden kann." |
Original-PDF 234 --- Voriges Fijáte --- Artikel Nr. 1 - 2 - 3 - 4 - 5 - 6 - 7 - 8 - 9 --- Nächstes Fijáte