Parteienfragmente
Fijáte 392 vom 29. August 2007, Artikel 4, Seite 3
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Parteienfragmente
Guatemala, 15. Aug. Eins der Hauptmerkmale des Systems der guatemaltekischen politischen Parteien seien die Fragmentierung und Zerstreuung, die aber nichts auf ideologischen Gründen basierten, so das Sozialforschungsinstitut ASIES in seinem gerade vorgestellten Buch "Guatemala: Monografie der politischen Parteien 2004-2007". Die Ursache der Zergliederung und Streuung des Parteiensystems sei vielmehr auf die Vorherrschaft des individualisierten Protagonismus´ der Führungsleute zurückzuführen, die von persönlichen oder körperschaftlichen Interessen ausgehend, Parteiorganisationen gründeten. Obwohl die Voraussetzungen zur Parteiengründung in den letzten Jahren verschärft wurde, indem die Anzahl der nötigen eingeschriebenen Mitglieder auf 15´220 erhöht wurde, haben ausser zwei Ausnahmen, alle bis dahin eingeschriebenen Parteien die erforderliche Mitgliederzahl beizeiten erreicht. Bis zum Stichtag, dem 30. Juni dieses Jahres waren somit insgesamt 568´940 BürgerInnen als Parteimitglieder in insgesamt 21 Parteien registriert. Das entspricht 10% der Wahlberechtigten. Zivile Komitees sind dabei nicht mit einbezogen, für diese gelten noch einmal andere Bestimmungen, sowohl was die administrativen Voraussetzungen angeht, als auch die Möglichkeiten der politischen Beteiligung. Zivile Komitees können beispielsweise nur KandidatInnen bis zur departementalen Ebene stellen. Derweil warnte der Zusammenschluss Foro Guatemala (FG) in einer Kampagne davor, keine Parteien zu wählen, die dem organisierten Verbrechen angehörten. Mit platten Sprüchen wie "Wähl nicht für den Drogenhandel, wähle nicht für das organisierte Verbrechen... sonst bist du Komplize/in" erhitzten sich die Gemüter der KolumnistInnen. So nahm der Politanalyst J. Santos Coy den Slogan auf und fragte: "Und wenn ich eine Frau wähle... bin ich dann eine Frau?" Unterdessen beschränkte sich der FG-Vorsitzende Gálvez darauf, "jedeR wüsste schliesslich, wer seinE/ihr E KandidatIn sei. Auf wen sich die FG-Warnung nun bezieht, bleibt unklar und die Botschaft somit zweifelhaft. Nach oben |
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