Diskriminierendes Guatemala im UN-Menschenrechtsrat
Fijáte 360 vom 24. Mai 2006, Artikel 3, Seite 4
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Diskriminierendes Guatemala im UN-Menschenrechtsrat
Guatemala, 18. Mai. Vier Jahre nach seinem ersten Besuch bestätigt der Auch diesmal weist der UNO-Funktionär nicht nur darauf hin, dass die anhaltende und durch den herrschenden Abzuwarten ist, was die Regierung dieses Mal hinsichtlich der Rüge beabsichtigt zu tun, scheint doch neben der Ignoranz gegenüber der bereits internationalen Beobachtung und Berichterstattung sowie der nationalen Aufmerksamkeit hinsichtlich des Themas, vornehmlich von Seiten der betroffenen indigenen Bevölkerung, noch nicht einmal die persönliche Präsenz eines "internationalen Experten" beim letzten Mal die erhoffte Wirkung gebracht zu haben. Nach oben |
Dabei macht die Situation in Guatemala eine internationale Öffentlichkeit mehr als nötig. Es wurde mit dem Besuch der UN-Sonderbeauftragten für die Rechte der Frauen und dem für Nahrungssicherheit durchaus erreicht, diese in den Tiefen der politisch-historischen Vergangenheit des Landes verwurzelten Themen in das nationale und internationale Bewusstsein zu rufen und dort zu verankern. Gleiches muss endlich auch mit den indigenen Völkern geschehen. Guatemala steht derweil nicht nur vor der Herausforderung, gegenüber Stavenhagen endlich seine Hausaufgaben zu machen. Das Land wurde nämlich mit 142 von 191 Stimmen in den ersten Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen gewählt, der die sich unglaubwürdig gemachte UN-Menschenrechtskommission ersetzen und sein Tun mit einer ersten Sitzung am 19. Juni aufnehmen wird. Die Zusammensetzung der 47 Ratsmitglieder ist proportional aufgeteilt: 13 kommen aus Afrika, 13 aus Asien, 8 aus Lateinamerika, 6 aus Osteuropa und der Rest verteilt sich auf den "übrigen Westen". Das Mandat der Mitglieder beläuft sich auf drei Jahre, eine Wiederwahl kann erst nach zwei Perioden stattfinden. Zudem untersteht der Rat direkt der UN-Generalversammlung und nicht wie die Kommission dem Sicherheitsrat und kann mit Zweidrittel seiner Stimmen Staaten aus dem Rat ausschliessen, wenn diese systematisch schwere Verbrechen gegen die Unklar sind noch die Statuten des Rates sowie das Schicksal der Arbeitsgruppen und der Sonderbeauftragten der Kommission. Nicht zu unterschätzen ist auch das Vakuum, das durch den willkürlichen Abbruch der Kommission, der zu ihrer Auflösung geführt hat, zustande kam und erst durch die tatsächliche Installation des Rates aufgehoben wird, müssen doch sowohl Personal als auch Arbeitsweise ausgewählt werden. |
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