Verfassungsgericht weiterhin unter fragwürdiger Führung
Fijáte 309 vom 5. Mai 2004, Artikel 6, Seite 4
Original-PDF 309 --- Voriges Fijáte --- Artikel Nr. 1 - 2 - 3 - 4 - 5 - 6 - 7 - 8 - 9 - 10 - 11 --- Nächstes Fijáte
Verfassungsgericht weiterhin unter fragwürdiger Führung
Guatemala, 14. April. Inmitten von Kritik und unter Abwesendheit zahlreicher seiner KollegInnen, RegierungsfunktionärInnen und VertreterInnen der internationalen Gemeinschaft nahm nun der Richter Cipriano Soto Tobar das Amt des Präsidenten des Verfassungsgerichts (CC) auf. Soto, der den ebenfalls angefochtenen Richter Mario Ruiz Wong ersetzt, wurde wiederholt wegen seiner Affinität zur vorherigen Regierungspartei Republikanische Front Guatemalas (FRG) und der Verletzung der Carta Magna kritisiert, sprach er sich doch unter anderem trotz Verfassungswidrigkeit für die Kandidatur von Efraín Ríos Montt in den vergangenen Präsidentschaftswahlen aus. Nach dieser Entscheidung erklärte ihn die Universität San Carlos von Guatemala (USAC), deren Repräsentant er im Verfassungsgremium war, zur persona non grata, während soziale Sektoren den Amtsrücktritt von Soto und den weiteren Montt-unterstützenden Verfassungsrichtern forderten. Vor der Lesung seines Diskurses der Amtsübernahme warf Soto der Presse die Verbreitung "leichtgläubiger" Andeutungen böser Absicht gegen seine Person vor und empfahl ihr, besser die Wahrheit zu beurteilen, "sollte sie es schaffen, diese zu verstehen". Als IgnorantInnen bezeichnete er die Medien und diejenigen Sektoren, die beständig beantragt haben, eine Steuerprüfung des Etats von 40 Mio. Nach oben |
Quetzales durchzuführen, den er nun verwalten wird. Carmen Aída Ibarra von der Gruppe ,,Pro Justicia" sprach dem neuen Präsidenten unterdessen jegliche Legitimität und moralische Vertrauenswürdigkeit dafür ab, diesen höchsten Verwaltungsorganismus zu leiten, habe er doch bei wiederholten Gelegenheiten die Rechtsstaatlichkeit des Landes verletzt. Gemäss Ibarra zeige der Funktionär deutlich seine Verachtung von Prinzipien und Werten demokratischen Charakters, in dem er Resolutionen formulierte und unterzeichnete, die eindeutig gegen die Verfassung verstiessen. Dies habe bereits seit längerem den Weiterbestand eines Verfassungsgerichts zur Folge gehabt, das versunken sei in Kontroversen, das sein Ansehen und glaubwürdigen Ruf verloren habe und jeglichen Vertrauens entbehre. |
Original-PDF 309 --- Voriges Fijáte --- Artikel Nr. 1 - 2 - 3 - 4 - 5 - 6 - 7 - 8 - 9 - 10 - 11 --- Nächstes Fijáte