Erneuter Vorstoss gegen die Meinungsfreiheit
Fijáte 250 vom 12. Dez. 2001, Artikel 5, Seite 4
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Erneuter Vorstoss gegen die Meinungsfreiheit
Guatemala, 6. Dez. Im Oktober 2000 verabschiedete die Interamerikanische Menchenrechtskommission (CIDH) eine Deklaration über die Prinzipien der Meinungsfreiheit. Darin heisst es, dass die obligatorische Zugehörigkeit zu einer Berufskammer für JournalistInnen eine Einschränkung ihrer journalistischen Tätigkeit sei und dass sich die Ausübung dieses Berufs nach ethischen Grundsätzen richten müsse und in keinem Fall staatlich bestimmt werden könne. Nun hat aber der guatemaltekische Kongress ausgerechnet am 'Tag der JournalistInnen', dem 30. November, eine Gesetzesinitiative des FRG-Abgeordneten Jorge Arévalo angenommen, welche die Zugehörigkeit zu einer Berufskammer für JournalistInnen vorschreibt. Konkret heisst das, dass nur als JournalistIn arbeiten darf, wer einen Universitätsabschluss in diesem Fach vorweisen kann. Ausgeschlossen sind demnach alle comunicadores sociales, d.h. Leute, die als lokale ReporterInnen in Gemeinderadios, Regionalzeitungen oder alternativen Presseagenturen arbeiten, Leute, die ihre soziale Kompetenz durchs Leben und nicht in erster Linie an der Universität gelernt haben. Die einzige Chance, dieses Gesetz rückgängig zu machen, hat Präsident Portillo, indem er sein Veto einlegt. Darum wurde er von der Guatemaltekischen JournalistInnenvereinigung APG, von der Interamerikanischen Pressegesellschaft SIP und von nationalen und internationalen JournalistInnenverbänden gebeten. Nach oben |
Laut Roberto Cox, Präsident der SIP, verstösst dieses neue Gesetz gegen die guatemaltekische Verfassung, in deren Artikel 35 das Recht auf freie Meinungsäusserung garantiert ist. |
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