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Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

Fijáte 228 vom 7. Feb. 2001, Artikel 6, Seite 2

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Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

Formal gesehen kann Guatemala das Gesetz nicht aufheben, weil es sich mit der UNO-Konvention verpflichtet hat, die eigene Gesetzgebung zu überarbeiten, so die Erklärung der beiden Kläger.

"Mit dieser Maßnahme versuchen wir, den Kongress zu zwingen, die Verantwortung für das Wohlergehen von mehr als der Hälfte der Bevölkerung Guatemalas, nämlich der Kinder und Jugendlichen, zu übernehmen", erklärte Arturo Echeverría von Casa Alianza.


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