Volksabstimmungen und ILO-Abkommen 169 werden als gleichrangig anerkannt
Fijáte 454 vom 17. Februar 2010, Artikel 4, Seite 4
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Volksabstimmungen und ILO-Abkommen 169 werden als gleichrangig anerkannt
Guatemala, 10. Febr. Gemäss der Website der Pastoralen Kommission für Frieden und Umwelt (COPAE - http://resistencia-mineria.org/espanol/?q=node/260) entschied das Verfassungsgericht am 29. Dezember 2009, dass consultas (Volksabstimmungen) und alle weiteren Rechte, die das Abkommen 169 der Internationalen Arbeitsorganisation ILO regelt, Teil der Menschenrechte sind, die die Verfassung Guatemalas in den ersten 149 Artikeln anerkennt und in internationalen Abkommen ratifiziert hat. Dieser Beschluss wurde nach einer Klage über die Nichtanerkennung der consulta von San Juan Sacatepéquez bezüglich der Zementfabrik von Cementos Progreso verabschiedet. Nach oben |
Für die Bergabbau- und Wasserkraftwerklizenzen aller Art, die vom Ministerium für Energie und Bergbau vergeben wurden, bedeutet dies nun, dass sie illegal sind, wenn vorher keine consulta durchgeführt wurde, da sie das verfassungsmässige Recht auf Volksabstimmung verletzten. |
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