Befangenheitsantrag abgelehnt: Prozess gegen Ex-Präsident Portillo kann beginnen
Fijáte 461 vom 26. Mai 2010, Artikel 3, Seite 3
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Befangenheitsantrag abgelehnt: Prozess gegen Ex-Präsident Portillo kann beginnen
Guatemala, 24. April. Die dritte Kammer des Berufungsgerichts in Guatemala lehnte einen Befangenheitsantrag ab, den der Anwalt des Ex-Präsidenten Alfonso Portillo gegen den Richter des fünften Strafgerichts, Jorge Cano, eingebracht hatte. Damit ist der Weg frei für die Eröffnungssitzung des Prozesses gegen den ehemaligen Präsidenten (2000 - 2004). Bei dem Befangenheitsantrag ging es darum, dass der Anwalt Portillos von einem Treffen mit ausländischen Anwälten ausgeschlossen worden sei. Ebenso wurde Richter Cano beschuldigt, in dem Prozess eigene Interessen zu vertreten und damit seine Neutralität aufs Spiel zu setzen. Die dritte Kammer des Berufungsgerichts lehnte nicht nur den Befangenheitsantrag ab, sondern entschied einstimmig, dass ein von Cano im vergangenen Februar gefälltes Urteil rechtmässig sei. Cano hatte damals entschieden, dass der Ex-Präsident nicht gegen die Zahlung einer Kaution von 1 Million Quetzales und die Auflage, regelmässig persönlich vorstellig zu werden, von der Untersuchungshaft verschont bleiben könne. Damit hatte Cano einen früheren Richterspruch aufgehoben. Nach der einstimmigen Entscheidung des Richtergremiums muss der Ex-Präsident, der wegen Unterschlagung angeklagt ist, nun im Gefängnis verbleiben. Ex-Präsident Alfonso Portillo wird von der guatemaltekischen Justiz angeklagt, während seiner Amtszeit als Präsident im Verteidigungsministerium 120 Millionen Quetzales (ca. 15 Mio. US-$) unterschlagen zu haben. Portillo ist der erste Ex-Präsident Guatemalas, der im Gefängnis einsitzt. Seit Januar 2010 verlangt auch die US-amerikanische Justiz seine Auslieferung. In den USA ist er laut Zeitungsberichten wegen Geldwäsche von 70 Millionen US-$ angeklagt, die der guatemaltekischen Staatskasse und taiwanischen Spenden entstammen sollen und deren Transaktionen in den Vereinigten Staaten realisiert worden sein sollen. Nach oben |
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