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Willkür und Demokratur der FRG im Kongress

Fijáte 230 vom 7. März 2001, Artikel 17, Seite 6

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Willkür und Demokratur der FRG im Kongress

Es bleibt zu hoffen, dass der Oberste Gerichtshof die notwendige Würde und Courage dazu hat, die Feststellungsklage zuzulassen.

Denn sollte der Beschluss über diesen Fall hinausgezögert werden, würde dies der FRG erlauben, sich über den bisher gültigen Artikel 16 der Kongressgeschäftsordnung hinweg zu setzen.

Zumindest sollte das getan werden, was man von jemand mit einbisschen Anstand und Patriotismus erwartet, nämlich so zu handeln, wie es sich für RichterInnen ziemt, geltendes Recht zu respektieren.

Wir rufen die guatemaltekische Gesellschaft dazu auf, dass sie auf vielfältigsten Wegen den Angreifern auf die demokratische Gewalt zu verstehen gibt, dass in diesem Land noch intakte moralische Kräfte existieren und, dass sie sich über ihren Irrtum klar geworden ist, den sie mit ihrer Wahl vom November 1999 begangen hat.

Eine breiteste Kampagne zur Zurückweisung der Lügen, des Raubes und des Machtmissbrauchs ist jetzt angesagt!

!Weg mit der Straffreiheit!

BürgerInnenbewegung für Gerechtigkeit und Demokratie Guatemala, 28. Februar 2001


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