Neue Berufungskommission für neue Generalstaatsanwalt-Wahl
Fijáte 464 vom 7. Juli 2010, Artikel 5, Seite 4
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Neue Berufungskommission für neue Generalstaatsanwalt-Wahl
Guatemala, 2. Juli. Der spektakuläre Rücktritt von CICIG-Chef Castresana und die Offenlegung der Unterwanderung der Justiz durch die organisierte Kriminalität am Beispiel der Wahl des Generalstaatsanwalts Conrado Reyes hat die juristische Szene in Guatemala heftig erschüttert. Nun hat das Verfassungsgericht - aus Gewissens- und ethischen Gründen, wie es im Urteil heisst - für die Neuwahl den Austausch aller Mitglieder der Berufungskommission angeordnet und damit weitgehend eine Forderung der Nationalen Konvergenz für die Menschenrechte erfüllt, die diese in einer Pressekonferenz am 16. Juni aufgestellt hatte. Immerhin wird dieses Auswahl-Gremium vom Präsidenten des Obersten Gerichthofes Erick Àlvarez und den Dekanen der Rechtswissenschaft aller guatemaltekischen Universitäten bestückt. Von den zwölf Mitgliedern haben sich daraufhin zehn im Hinblick auf das neue Wahl-Verfahren aus der Kommission zurückgezogen. Einige wurden inzwischen von den Universitäten oder berufsständischen Organisationen durch neue Mitglieder ersetzt. Einzig Erick Àlvarez und der Präsident des Verbandes der Anwälte und Notare Guatemalas, Óscar Cruz, haben sich geweigert, dem Beispiel der 'Kollegen' zu folgen. "Ich habe von der Verfassung das Mandat erhalten, diese Kommission zu leiten", sagte Àlvarez. Ein Kandidat für das Amt des Generalstaatsanwalts namens Luis Alfonso Carrillo Marroquín hat daraufhin gegen ihn und Cruz Beschwerde beim Verfassungsgericht wegen Nicht-Befolgung eines Beschlusses eingelegt. Die Zivilgesellschaft und viele KolumnistInnen haben das Verfassungsgericht für dieses Urteil gelobt. Damit könne das Vertrauen der Gesellschaft in das Verfahren zur Wahl des Generalstaatsanwalts zurückgewonnen werden. In einer gemeinsamen Erklärung forderten sie alle Sektoren der Gesellschaft auf, Fälle von Straflosigkeit aktiv zu begleiten, die Verbindungen, die dafür verantwortlich sind, zu benennen und jene zu fördern, die für Gerechtigkeit kämpfen. Der Kampf gegen die Straflosigkeit benötige eine Staatsanwaltschaft, die vertrauenswürdig sei, damit die Erfolge der CICIG nicht verpufften und die Veränderungen, die eingeleitet worden seien, dauerhaft blieben. Es sei fundamental, dass die Staatsanwaltschaft von jemandem geleitet werde, der oder die über Erfahrungen verfüge, ehrenhaft sei, das Recht respektiere und in keinerlei Verbindung zu Machtgruppen stehe. Nach oben |
Die Straflosigkeit zu beenden, sei aber auch Pflicht der politischen Klasse. Daher müsse der Kongress sicherstellen, dass die Institutionen die erforderlichen Ressourcen, aber auch juristischen Rahmenbedingungen erhielten, damit Gerechtigkeit nicht verhindert werde. CICIG habe mehr als 15 Gesetzesvorschläge präsentiert, von denen viele im Plenum noch nicht bekannt seien. Schliesslich brauche es, um die Straflosigkeit zu beenden, qualifizierte und unabhängige RichterInnen und Justizbeamte sowie optimale Bedingungen, die es ermöglichten, gerechte Urteile zu fällen, ohne Druck oder Bedrohungen. Auch dazu habe CICIG sehr spezifische Vorschläge gemacht, die befolgt werden sollten. Konkret bezogen auf die Berufungskommission erklärte Marco Antonio Canteo vom ICCPG: "Wir fordern von den Richtern des Obersten Gerichtshofs, dass sie, falls Richter Érick Álvarez sein Mandat nicht zurückziehe, die notwendigen Entscheidungen treffen, um ihn aus dem Justizwesen zu entfernen." Ähnliches fordert die Nationale Konvergenz für Menschenrechte auch vom Verband der Anwälte und Notare Guatemalas in Bezug auf deren Präsidenten Óscar Cruz und den Ehrenpräsidenten Artemio Tánchez. (Letzterer wurde inzwischen durch die Vizepräsidentin des Verbandes, Mirna Lubet Valenzuela Rivera, ersetzt.) In Bezug auf Álvarez und Cruz war das juristische Tauziehen bis zum Redaktionsschluss noch nicht beendet. |
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